Ordentliche Einreichefrist
Angestellte / Standardfall28. FebruarBestätigt
Fristerstreckung
Ein Antrag ist erforderlich.
Online beantragen, über das Steuerportal des Kantons — Guichet virtuel (SwissID)
- Kostenlosbis 30. JuniBestätigt
- Kostenlosbis 31. JuliBestätigt
- CHF 31Bestätigt
Spätester möglicher Termin
31. OktoberBestätigt
Bei Verspätung
- MahnungCHF 42Bestätigt
- Formelle MahnungCHF 63Bestätigt
Die eine Frist, die überall gleich ist
Ein Beitrag an die Säule 3a oder ein Einkauf in die Pensionskasse (BVG) zählt für ein Steuerjahr nur, wenn er bis zum 31. Dezember desselben Jahres Ihrem Konto gutgeschrieben ist — massgebend ist das Gutschriftsdatum, nicht der Tag, an dem Sie die Zahlung ausgelöst haben.
Banken und 3a-Stiftungen setzen ihren eigenen Buchungsschluss oft einige Tage früher an (meist ca. 24.–27. Dezember), damit die Zahlung rechtzeitig gutgeschrieben wird — das ist Praxis der Anbieter, kein Gesetz. Warten Sie deshalb nicht bis zum 31.
Quellen & Methodik
- Quelle ansehen →Zuletzt geprüft am 2026-07-06
- Wann ist die Steuererklärung in Jura fällig?
- 28. Februar für Angestellte / den Standardfall.
- Kann ich in Jura eine Fristerstreckung beantragen?
- Ja — den genauen Ablauf, die Kosten und den Kanal finden Sie oben im Abschnitt «Fristerstreckung».
- Was passiert, wenn ich die Frist in Jura verpasse?
- Die konkreten Folgen für diesen Kanton stehen oben im Abschnitt «Bei Verspätung».
- Bis wann muss ich die Säule 3a einzahlen?
- 31. Dezember, schweizweit, für jeden Kanton — massgebend ist die Gutschrift auf Ihrem Konto, nicht der Zahlungsauftrag.