Kantonale eTax-Portale
| Kanton | Software | Einreichefrist | Portal |
|---|---|---|---|
| ZürichZH | ZHprivateTax | 31 Mar | Öffnen → |
| BernBE | TaxMe Online | 15 Mar (+ extensions) | Öffnen → |
| LuzernLU | easyTax | 31 Mar | Öffnen → |
| VaudVD | VaudTax | 15 Mar | Öffnen → |
| GenèveGE | GeTax | 31 Mar | Öffnen → |
| ZugZG | eTax Zug | 30 Apr | Öffnen → |
| AargauAG | EasyTax | 31 Mar | Öffnen → |
| St. GallenSG | eTaxes SG | 31 Mar | Öffnen → |
Die 18 hier nicht aufgeführten Kantone haben eigene Portale, erreichbar über www.<kanton>.ch/steuern (Deutsch), impots (Französisch) oder imposte (Italienisch). Kantone gewähren in der Regel auf Antrag eine Fristverlängerung (kostenlos, meist bis 30. Sep.).
Wo Sie die Optiqo-Ergebnisse eintragen
Säule-3a-Beitrag
- Deutschschweizer Kantone: Abzüge → Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen → Säule 3a
- Westschweizer Kantone: Déductions → Pilier 3a — cotisations à des formes reconnues de prévoyance
- Italienischsprachig (TI): Deduzioni → Pilastro 3a
- Beilage: die jährliche Bestätigung des 3a-Anbieters. Alle Anbieter versenden sie im Januar für das Vorjahr.
PK-Einkauf (2. Säule / BVG)
- Deutschschweizer Kantone: Abzüge → Einkäufe und Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule)
- Westschweizer Kantone: Déductions → Rachats et cotisations à la prévoyance professionnelle
- Beilage: das Schreiben «Bestätigung über den Einkauf» der Pensionskasse
- Das ist getrennt von den regelmässigen monatlichen Beiträgen des Arbeitgebers (stehen bereits auf Ihrem Lohnausweis)
Eigenmietwert + Hypothekarabzüge (Wohneigentümer)
- Eigenmietwert: Einkommen → Eigenmietwert (Liegenschaftserträge). Die kantonale Steuerbehörde legt diesen fest; in der Regel bestätigen Sie ihn nur.
- Hypothekarzinsen: Abzüge → Schuldzinsen / Hypothekarzinsen. Legen Sie die jährliche Zinsbescheinigung der Bank bei.
- Unterhalt: Abzüge → Liegenschaftsunterhalt. Wählen Sie den Pauschalabzug (ohne Nachweis) oder die effektiven Kosten (mit allen Belegen).
RSU / Mitarbeiterbeteiligungen
- Stehen bereits auf Ihrem Lohnausweis, wenn der Arbeitgeber in der Schweiz domiziliert ist. Prüfen Sie Ziffer 5 (Beteiligungsrechte).
- Bei RSU eines ausländischen Arbeitgebers und Wohnsitz in der Schweiz: Einkommen → Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit → übrige Einkünfte
- Beilage: Vesting-Bestätigungen + die Transaktionsübersicht des Brokers
Kantonswechsel
Wenn Sie während des Steuerjahres den Kanton gewechselt haben, reichen Sie zwei Steuererklärungen ein:
- Eine im Kanton, in dem Sie am 1. Januar des Steuerjahres wohnten
- Eine im Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnten
- Das Einkommen wird nach Wohnsitzmonaten pro Kanton aufgeteilt
Praktisch: Die eTax-Software jedes Kantons fragt nach den Daten; die Steuer wird automatisch anteilig berechnet.
Fristen, Verlängerungen, Bussen
- Ordentliche Frist: Ende März in den meisten Kantonen (siehe Tabelle oben).
- Verlängerungen: in der Regel kostenlos bis 30. September mit einem Antrag per Klick im eTax-Portal. Danach Gebühren von CHF 20–50.
- Verspätete Einreichung: Busse ab rund CHF 50; die Veranlagung kann schlimmstenfalls ohne Ihre Angaben (nach Ermessen) erfolgen.
- Quellenbesteuerte Angestellte: in der Regel keine Steuererklärung nötig, wenn das Einkommen ≤ CHF 120'000 beträgt (kantonsabhängig). Sie können trotzdem freiwillig einreichen, um Abzüge geltend zu machen — und sollten das in der Regel tun, wenn Sie Säule 3a / PK-Einkauf / Hypothekarzinsen haben.
Zwei praktische Tipps
- Früh einreichen, schneller zurückerhalten. Die meisten Kantone bearbeiten die Erklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Im Februar statt im September einzureichen bedeutet, eine allfällige Rückerstattung 6 Monate früher zu erhalten.
- Alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Nachprüfungen der Schweizer Steuerbehörden gehen in gewöhnlichen Fällen bis zu 10 Jahre zurück. Einkaufsbestätigungen, 3a-Auszüge, Spendenquittungen, Weiterbildungsbelege — alles bleibt digital, in einem einzigen Jahresordner.