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PK-Einkauf — wann die 2. Säule die Säule 3a schlägt

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können mehr Steuern sparen als die 3a — aber nur unter bestimmten Bedingungen. Mechanik, optimale Staffelung, die Sperrfrist nach Art. 79b.

Was ein «PK-Einkauf» genau ist

Ihre Pensionskasse (2. Säule, BVG) hat ein Leistungsziel mit 65: rund 60–65 % Ihres letzten Lohns. Die Kasse hält fest, wie viel Kapital für dieses Ziel nötig ist und wie viel Sie bisher angespart haben. Die Lücke zwischen «nötig» und «angespart» ist Ihr Einkaufspotenzial. Diese Lücke können Sie freiwillig einzahlen — ganz oder teilweise — und sie ist im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Eine typische angestellte Person Mitte 40 hat ein Einkaufspotenzial von CHF 30'000 bis CHF 250'000 — manchmal mehr, etwa nach einer Erwerbslücke, Elternzeit oder einem Stellenwechsel mit kleiner Freizügigkeitsleistung.

Die Rechnung: warum es die 3a schlagen kann

Die 3a ist 2026 bei CHF 7'258 gedeckelt. Der PK-Einkauf hat keine gesetzliche Obergrenze — er ist nur durch Ihr eigenes Einkaufspotenzial begrenzt. Bei hohem Grenzsteuersatz und grossem Potenzial bringen Sie also deutlich mehr steuerbares Einkommen vom Tisch.

Beispiel: alleinstehend in Bern, CHF 200'000 Bruttoeinkommen, 36 % Grenzsteuersatz, CHF 50'000 Einkaufspotenzial.

Die dreijährige Sperrfrist (Art. 79b)

Der Haken: Nach BVG Art. 79b Abs. 3 darf Vorsorgekapital aus einem freiwilligen Einkauf während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden. Beziehen Sie es früher (z. B. als Teilkapitalbezug bei Pensionierung oder für Wohneigentum), rechnet die Steuerbehörde den Abzug zurück.

Praktische Konsequenz: Kaufen Sie nicht in den drei Jahren vor der Pensionierung ein, ausser Sie sind sicher, die Vorsorge als lebenslange Rente und nicht als Kapital zu beziehen. Optiqos Hebel-Engine markiert das automatisch.

Mehrjährige Staffelung — der DP-Trick

Beträgt Ihr Einkaufspotenzial etwa CHF 100'000 und können Sie sich rund CHF 30'000/Jahr an Zusatzbeiträgen leisten, haben Sie die Wahl: alles in einem grossen Steuerjahr einzahlen oder über drei Jahre verteilen.

Wider Erwarten lautet die Antwort meist verteilen. Warum? Weil die Steuer progressiv ist. Ein Abzug von CHF 100'000 in einem Jahr schiebt Sie durch mehrere Grenzsteuerstufen nach unten; nur die unterste Scheibe dieser Stufen zählt für Ihren Durchschnittssatz. Verteilt man dieselben CHF 100'000 über 3–5 Jahre, bleiben Sie die ganze Zeit in der obersten Grenzsteuerstufe und maximieren die Ersparnis.

Optiqos Mehrjahres-Solver für PK-Einkäufe findet die optimale jährliche Aufteilung, die die gesamte Steuerersparnis maximiert — unter Berücksichtigung Ihrer jährlichen Liquidität und des Art.-79b-Fensters.

Opportunitätskosten: PK-Einkauf vs. ein ETF

Das Argument gegen den Einkauf: Dieses Geld könnte in einen globalen Aktien-ETF fliessen, der rund 6 % pro Jahr abwirft, nur leicht auf Dividendenebene besteuert wird und liquide bleibt. Das Argument dafür: Die sofortige Steuerersparnis ist grösser als die Opportunitätskosten der ersten Jahre, und Vorsorgekapital ist von der Vermögenssteuer befreit (das ETF-Guthaben nicht).

Die richtige Antwort hängt ab von (a) Ihren Jahren bis zur Pensionierung, (b) Ihrem Grenzsteuersatz heute vs. bei Pensionierung, (c) der Kapitalsteuer in Ihrem Kanton, (d) der ETF-Rendite, an die Sie wirklich glauben. Optiqos Plan berechnet beide Pfade und zeigt den Break-even in Jahren.

Zwei Stolperfallen