Die Abstimmung vom 8. März 2026
Die Schweiz hat am 8. März 2026 über die Volksinitiative für die Individualbesteuerung abgestimmt. Ergebnis: 54,23 % Ja. Jede erwachsene steuerpflichtige Person — ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet — wird künftig eine eigene Steuererklärung über das eigene Einkommen einreichen. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren (das System seit 1944) endet.
Was sich für Ehepaare ändert
Heute (bis ~2032):
- Ehepaare reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein.
- Die Einkommen beider Ehegatten werden zusammengezählt.
- Das zusammengezählte Einkommen wird zu einem Verheiratetentarif besteuert (oder zu einem per Splitting angepassten Tarif für Alleinstehende, je nach Kanton).
- Das Bundesrecht und die meisten kantonalen Gesetze gleichen die höhere Tarifstufe, in die das Paar fällt, über das «Splitting» teilweise aus (Divisor typischerweise 1,7–2,0).
- Das Splitting ist unvollständig — Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen zahlen weiterhin eine «Heiratsstrafe» von CHF 4'000–12'000/Jahr.
Nach der Individualbesteuerung (spätestens ab 2032 wirksam):
- Jeder Ehegatte wird separat über das eigene Einkommen veranlagt.
- Jeder erhält den eigenen progressiven Tarif und die eigenen Abzüge.
- Die «Heiratsstrafe» verschwindet für Doppelverdiener.
- Der «Heiratsbonus» verschwindet für Einverdiener-Paare (ein Ehegatte verliert den Vorteil der Tarifreduktion).
Wer gewinnt, wer verliert
Drei Archetypen von Ehepaaren im Jahr 2026:
- Zwei gleich hohe Einkommen (z. B. je CHF 120'000). Heute zahlen sie die Heiratsstrafe, oft CHF 6'000–12'000/Jahr zusätzlich. Nach 2032 sparen sie diesen ganzen Betrag. Gewinner.
- Hoher Verdiener + kleiner Verdiener (z. B. CHF 250'000 + CHF 20'000). Heute profitiert der kleinere Ehegatte vom Splitting; die gemeinsame Steuer ist tiefer als die zweier Alleinstehender. Nach 2032 zahlen sie mehr. Verlierer.
- Einverdiener-Haushalt (ein Ehegatte nicht erwerbstätig). Heute mildert die «Nullstufe» des nicht erwerbstätigen Ehegatten die Steuer des erwerbstätigen Ehegatten. Nach 2032 zahlt der erwerbstätige Ehegatte Tarife für Alleinstehende auf das gesamte Familieneinkommen. Grosser Verlierer.
Der Kompromiss der Vorlage: Jeder Kanton kann einen neuenPartnerabzug einführen, um den Schlag für Einverdiener-Haushalte abzufedern. Der genaue Betrag wird kantonal ausgehandelt.
Fahrplan bis 2032
- 2026 — Der Bundesrat bereitet die Umsetzungsgesetzgebung vor.
- 2027–28 — Das Parlament stimmt über den Umsetzungsrahmen ab. Die Kantone beginnen mit ihrer eigenen Gesetzgebung.
- 2029–31 — Die Kantone führen Pilotprogramme durch und passen die Steuersoftware-Anbieter an.
- 2032 (spätestens) — Die Individualbesteuerung ist schweizweit wirksam.
Der Bundesrahmen schreibt die Individualbesteuerung für die direkte Bundessteuer vor; die Kantone können bei ihrer eigenen Kantonssteuer schneller vorgehen (kantonale Steuersouveränität). Erwarten Sie eine uneinheitliche Einführung über 2029–2032.
Was Sie heute tun sollten
Rechtlich nichts Erforderliches — das System bleibt bis mindestens 2029 die gemeinsame Veranlagung. Aber:
- Nutzen Sie den Paar-Rechner, um zu sehen, wo Sie stehen. Wenn Sie in einer Heiratsstrafen-Stufe sind, ist die Korrektur 2032 echtes Geld in Ihrer Tasche.
- Planen Sie die Vorsorge schon jetzt als getrennte Spalten. Wenn die gemeinsame Veranlagung endet, wird die 3a-/BVG-Situation jedes Ehegatten zu seiner eigenen — es gibt keine Übertragung.
- Beobachten Sie den Gesetzesentwurf Ihres Kantons. Einige Kantone (vor allem ZH, ZG, AR) entwerfen bereits; andere (GE, VD) sind langsamer.