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Individualbesteuerung — das Ende der gemeinsamen Veranlagung

Am 8. März 2026 hat die Schweiz mit 54,23 % Ja zum Wechsel von der gemeinsamen Veranlagung zur Individualbesteuerung gestimmt. Was sich ändert, wer gewinnt, wer verliert und wann.

Die Abstimmung vom 8. März 2026

Die Schweiz hat am 8. März 2026 über die Volksinitiative für die Individualbesteuerung abgestimmt. Ergebnis: 54,23 % Ja. Jede erwachsene steuerpflichtige Person — ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet — wird künftig eine eigene Steuererklärung über das eigene Einkommen einreichen. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren (das System seit 1944) endet.

Was sich für Ehepaare ändert

Heute (bis ~2032):

Nach der Individualbesteuerung (spätestens ab 2032 wirksam):

Wer gewinnt, wer verliert

Drei Archetypen von Ehepaaren im Jahr 2026:

Der Kompromiss der Vorlage: Jeder Kanton kann einen neuenPartnerabzug einführen, um den Schlag für Einverdiener-Haushalte abzufedern. Der genaue Betrag wird kantonal ausgehandelt.

Fahrplan bis 2032

Der Bundesrahmen schreibt die Individualbesteuerung für die direkte Bundessteuer vor; die Kantone können bei ihrer eigenen Kantonssteuer schneller vorgehen (kantonale Steuersouveränität). Erwarten Sie eine uneinheitliche Einführung über 2029–2032.

Was Sie heute tun sollten

Rechtlich nichts Erforderliches — das System bleibt bis mindestens 2029 die gemeinsame Veranlagung. Aber: