Die Abstimmung vom 8. März 2026
Die Schweiz hat am 8. März 2026 über die Volksinitiative für die Individualbesteuerung abgestimmt. Ergebnis: 54,23 % Ja. Jede erwachsene steuerpflichtige Person — ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet — wird künftig eine eigene Steuererklärung über das eigene Einkommen einreichen. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren (das System seit 1944) endet.
Was sich für Ehepaare ändert
Heute (bis ~2032):
- Ehepaare reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein.
- Die Einkommen beider Ehegatten werden zusammengezählt.
- Das zusammengezählte Einkommen wird zu einem Verheiratetentarif besteuert (oder zu einem per Splitting angepassten Tarif für Alleinstehende, je nach Kanton).
- Das Bundesrecht und die meisten kantonalen Gesetze gleichen die höhere Tarifstufe, in die das Paar fällt, über das «Splitting» teilweise aus (Divisor typischerweise 1,7–2,0).
- Das Splitting ist unvollständig — Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen zahlen weiterhin eine «Heiratsstrafe» von CHF 4'000–12'000/Jahr.
Nach der Individualbesteuerung (spätestens ab 2032 wirksam):
- Jeder Ehegatte wird separat über das eigene Einkommen veranlagt.
- Jeder erhält den eigenen progressiven Tarif und die eigenen Abzüge.
- Die «Heiratsstrafe» verschwindet für Doppelverdiener.
- Der «Heiratsbonus» verschwindet für Einverdiener-Paare (ein Ehegatte verliert den Vorteil der Tarifreduktion).
Wer gewinnt, wer verliert
Drei Archetypen von Ehepaaren im Jahr 2026:
- Zwei gleich hohe Einkommen (z. B. je CHF 120'000). Heute zahlen sie die Heiratsstrafe, oft CHF 6'000–12'000/Jahr zusätzlich. Nach 2032 sparen sie diesen ganzen Betrag. Gewinner.
- Hoher Verdiener + kleiner Verdiener (z. B. CHF 250'000 + CHF 20'000). Heute profitiert der kleinere Ehegatte vom Splitting; die gemeinsame Steuer ist tiefer als die zweier Alleinstehender. Nach 2032 zahlen sie mehr. Verlierer.
- Einverdiener-Haushalt (ein Ehegatte nicht erwerbstätig). Heute mildert die «Nullstufe» des nicht erwerbstätigen Ehegatten die Steuer des erwerbstätigen Ehegatten. Nach 2032 zahlt der erwerbstätige Ehegatte Tarife für Alleinstehende auf das gesamte Familieneinkommen. Grosser Verlierer.
Der Kompromiss der Vorlage: Jeder Kanton kann einen neuenPartnerabzug einführen, um den Schlag für Einverdiener-Haushalte abzufedern. Der genaue Betrag wird kantonal ausgehandelt.
Fahrplan bis 2032
- 20. Juni 2025 — Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.
- 8. März 2026 — Die Volksabstimmung bestätigt es mit 54,23 % Ja.
- 2026–31 — Umsetzung auf Bundes- und Kantonsebene. Auch die Kantone müssen ihr eigenes Steuerrecht (via Steuerharmonisierungsgesetz) auf Individualbesteuerung umstellen — das ist nicht freiwillig, und es gilt zum selben Zeitpunkt wie bei der Bundessteuer, nicht nach kantonalem Zeitplan. Die Tarife werden vor der Umstellung noch an die Teuerung angepasst, darum stehen die genauen neuen Sätze noch nicht fest.
- 2032 (spätestens) — Die Individualbesteuerung ist schweizweit wirksam, für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer zusammen. Der Bundesrat kann diesen Zeitpunkt nur vorziehen, nie hinauszögern — eine gestaffelte, kantonsweise Einführung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Die Kantone behalten wie bisher die Freiheit, ihre eigenen Steuertarife und Abzüge festzulegen — auch eine allfällige kantonale Massnahme, um die Auswirkung auf Einverdiener-Haushalte abzufedern —, aber nicht, ob oder wann sie zur Individualbesteuerung wechseln. Das ist dasselbe Gesetz, derselbe Zeitpunkt, überall.
Was Sie heute tun sollten
Rechtlich noch nichts Erforderliches — die gemeinsame Veranlagung gilt weiter, bis das Gesetz in Kraft tritt (spätestens 2032; der Bundesrat könnte einen früheren Zeitpunkt festlegen, hat das aber noch nicht getan). Aber:
- Nutzen Sie den Paar-Rechner, um zu sehen, wo Sie stehen. Wenn Sie in einer Heiratsstrafen-Stufe sind, ist die Korrektur echtes Geld in Ihrer Tasche, sobald sie in Kraft tritt.
- Planen Sie die Vorsorge schon jetzt als getrennte Spalten. Wenn die gemeinsame Veranlagung endet, wird die 3a-/BVG-Situation jedes Ehegatten zu seiner eigenen — es gibt keine Übertragung.
- Bleiben Sie dran. Die genauen neuen Steuertarife stehen noch nicht fest — Optiqo aktualisiert die Rechner, sobald sie feststehen.