Warum es sie gibt
Die Schweizer Steuer ist progressiv — ein höheres Einkommen landet in einer höheren Tarifstufe. Wenn die Einkommen beider Ehegatten in einer gemeinsamen Veranlagung zusammengezählt werden, rutscht das Paar in eine höhere Stufe, als es jeder Ehegatte allein täte. Ohne Korrektur ist die gemeinsame Steuerrechnung höher als die Summe zweier Einzelrechnungen.
Das System versucht dies über das Splitting zu korrigieren — statt das zusammengezählte Einkommen am Alleinstehenden-Tarif zu besteuern, wendet das Gesetz einen Divisor (1,7–2,0 je nach Kanton) an, um das Paar wieder in eine tiefere Stufe zu ziehen. Doch das Splitting ist selten voll (= 2,0); die meisten Kantone splitten mit 1,85 oder 1,9. Diese Unterkorrektur ist die «Heiratsstrafe».
Ein durchgerechnetes Beispiel
Zwei Erwachsene in der Stadt Zürich, beide 40 Jahre alt, keine Kinder, identische Einkommen von je CHF 100'000. Gemeinsames Einkommen CHF 200'000.
- Wären beide alleinstehend (hypothetisch getrennt veranlagt): je rund CHF 13'400 → total CHF 26'800.
- Gemeinsam verheiratet, CHF 200'000 zusammengezählt am Verheirateten-Tarif: rund CHF 35'900.
- Heiratsstrafe: CHF 9'100 mehr pro Jahr, jedes Jahr.
Wer die Strafe zahlt
Nicht jedes Ehepaar. Am stärksten trifft die Strafe:
- Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen (Aufteilung 50–60 % zu 40–50 %).
- Hohe Einkommen (die Progression ist bei hohen Einkommen am steilsten).
- Kantone mit tiefen Splitting-Divisoren (1,7–1,85).
Umgekehrt existiert ein Heirats-bonus für:
- Einverdiener-Paare (ein Ehegatte arbeitet nicht — die Tarifeinstufung erfolgt beim halben Einkommen).
- Sehr ungleiche Verdiener (z. B. CHF 250'000 + CHF 30'000).
Die Lösung: Individualbesteuerung 2026
Am 8. März 2026 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja an. Nach der Umsetzung (spätestens bis 2032) reicht jeder erwachsene Steuerpflichtige — ledig oder verheiratet — seine eigene Erklärung auf sein eigenes Einkommen ein. Die Heiratsstrafe verschwindet für den Doppelverdiener-Archetyp vollständig. Der Heiratsbonus verschwindet für Einverdiener-Paare.
Viele Kantone verhandeln einen neuen «Partnerabzug», um den Schlag für Einverdiener-Familien abzufedern. Die genauen Beträge variieren je nach Kanton.
Was bis 2032 zu tun ist
- Lassen Sie sich nicht aus Steuergründen scheiden. Die Lösung kommt. Die Strafe über 6 Jahre ist real, aber Scheidung-und-Wiederheirat ist unverhältnismässig.
- Erwägen Sie Vorsorgebeiträge als Behelf. Wenn beide Ehegatten ihre Säule 3a ausschöpfen (CHF 7'258 × 2 = CHF 14'516 abgezogen), sinkt das gemeinsame steuerbare Einkommen, und auf einem steilen Verheirateten-Tarif übersteigt die Ersparnis das, was zwei Alleinstehende mit demselben Beitrag sparen würden.
- Planen Sie den Zeitpunkt des Wohnsitzes. Wenn Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz erwägen, berücksichtigen Sie die kantonsspezifischen Splitting-Divisoren. ZG (Vollsplitting-Äquivalent), ZH (Vollsplitting-Äquivalent), BS (separater Tarif ≡ Splitting) sind etwa so gut, wie es die Individualbesteuerung wäre. SO (Splitting 1,9) und SH (Splitting 1,9) sind etwas schlechter.
- Nutzen Sie unseren Paar-Rechner mit den echten Zahlen beider Ehegatten, um das Ausmass Ihrer Strafe (oder Ihres Bonus) zu sehen.