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Wie Sie einen Einkauf in die 2. Säule tatsächlich durchführen

Der ganze Ablauf, von A bis Z. Fünf Schritte. Das Ganze kostet Sie rund 30 Minuten, verteilt über zwei Wochen. Danach kassieren Sie für den Rest Ihres Lebens jedes Jahr eine Steuerersparnis.

Schritt 1 — Vorsorgeausweis besorgen

Ihre Pensionskasse schickt Ihnen jeden Januar einen Vorsorgeausweis (certificat de prévoyance auf Französisch), meist als PDF im Mitarbeiterportal. Finden Sie ihn nicht, fragen Sie die Personalabteilung oder loggen Sie sich direkt im Portal Ihrer Kasse ein.

Die zwei Zahlen, die Sie daraus brauchen:

Manche Kassen weisen auf demselben Dokument auch Ihre voraussichtliche Altersrente (Rente vs. Kapital) aus — nützlicher Kontext, für den Einkauf aber nicht zwingend nötig.

Schritt 2 — Die Dreijahresregel nach Art. 79b prüfen

BVG Art. 79b Absatz 3:

«Vom Einkauf erbrachte Leistungen dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.»

Im Klartext: jeder Einkauf, den Sie jetzt tätigen, ist für mindestens drei Jahre gesperrt. Beziehen Sie in diesem Zeitfenster Vorsorgekapital als Kapital — für die Pensionierung, für einen Wohnungskauf (WEF), für die Selbständigkeit —, fordert die Steuerbehörde den gewährten Abzug zurück.

Also vor der Einzahlung:

Schritt 3 — Den Betrag festlegen

Sie können von CHF 1'000 bis zu Ihrer vollen, im Vorsorgeausweis ausgewiesenen Kapazität einzahlen. Der steueroptimale Betrag hängt ab von:

Der Rechner von Optiqo zeigt die Ersparnis für einen einjährigen Einkauf. Der kostenpflichtige Plan ergänzt den Mehrjahres-DP-Optimierer.

Schritt 4 — Den Beitrag vor dem 31. Dezember einzahlen

Der Abzug zählt für dasjenige Steuerjahr, in dem das Geld tatsächlich auf dem Konto Ihrer Pensionskasse eintrifft, nicht für das Jahr, in dem Sie die Überweisung ausgelöst haben. Also:

Schritt 5 — Bestätigung besorgen und in der Steuererklärung geltend machen

Einige Wochen nach der Zahlung schickt Ihnen Ihre Pensionskasse eine Bestätigung über den Einkauf. Bewahren Sie diese auf — sie ist der Beleg, den Sie Ihrer Steuererklärung beilegen.

In Ihrer jährlichen Steuererklärung:

Ihre Veranlagung wird mit dem Abzug neu berechnet; die Ersparnis zeigt sich entweder als Rückerstattung der einbehaltenen Steuer (Angestellte mit Quellensteuer) oder als reduzierte Steuerrechnung (in der Schweiz Ansässige mit ordentlicher Veranlagung).

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Schnelle FAQ

Kann ich einkaufen, wenn ich angestellt bin, meine Kasse aber nur das obligatorische Minimum deckt?
Meist ja — der Vorsorgeausweis Ihrer Kasse weist einen «maximal möglichen Einkauf» über null aus, weil das Zielguthaben für Ihren vollen Lohn berechnet wird, auch bei einem Plan mit Minimaldeckung.
Kann ich den Einkauf im selben Jahr zwischen 2. Säule und Säule 3a aufteilen?
Ja. Die beiden Säulen sind unabhängig. Einkaufsabzüge reduzieren die 2. Säule; 3a-Beiträge reduzieren die Säule 3a. Beide sind abziehbar.
Wie viel ist die Steuerersparnis ungefähr wert?
Bei 30 % Grenzsteuersatz spart ein Einkauf von CHF 50'000 dieses Jahr CHF 15'000 Steuern. Bei 40 % Grenzsteuersatz (hohes Einkommen, dichter Kanton) spart derselbe Einkauf CHF 20'000. Der Rechner von Optiqo nennt Ihnen die genaue Zahl für Ihr Profil.
Meine Pensionskasse ist «unterdeckt» (Deckungsgrad < 100 %). Soll ich trotzdem einkaufen?
Grundsätzlich Vorsicht. Eine unterdeckte Kasse muss womöglich Kapital von den Versicherten zurückholen («Sanierungsmassnahmen») — Ihr Einkauf ist davor nicht geschützt. Liegt die Kasse bei 95–99 %, ist es meist in Ordnung; unter 90 % warten Sie auf die Erholung.