Wer in der Schweiz Aktien besitzt, wird auf drei Arten besteuert: auf die Dividenden (Einkommen), auf das Vermögen (Vermögenssteuer) und über die Verrechnungssteuer. Kapitalgewinne aus privatem Aktienhandel sind dagegen steuerfrei.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln und zeigt, wie Sie als Anleger Steuern optimieren.
Dividendenbesteuerung — was Sie zahlen
Dividenden sind in der Schweiz als Einkommen steuerbar (Bund, Kanton, Gemeinde). Für Privatanleger gilt jedoch eine Teilbesteuerung: Nur 50–70 % der Dividende sind steuerbar, je nach Kanton.
Teilbesteuerung pro Kanton (Beispiele):
- Zürich: 50 % der Dividende steuerbar
- Bern: 60 %
- Zug: 50 %
- Genf: 70 %
- Waadt: 50 %
Die restlichen 30–50 % bleiben steuerfrei — das ist der Ausgleich für die Tatsache, dass die Aktiengesellschaft die Gewinne bereits mit der Gewinnsteuer versteuert hat.
Verrechnungssteuer 2026
Die Schweizer Verrechnungssteuer beträgt 35 % auf Dividenden. Diese wird automatisch von der Bank einbehalten und an den Bund abgeführt.
Als in der Schweiz ansässiger Privatanleger können Sie die Verrechnungssteuer vollständig zurückfordern (über die Steuererklärung). Der Betrag wird mit Ihrer Einkommenssteuer verrechnet oder zurückerstattet.
Wichtig: Die Rückforderung müssen Sie aktiv geltend machen.
US-Quellensteuer — wie Sie die Doppelbesteuerung vermeiden
US-Aktien und ETFs zahlen Dividenden mit einer US-Quellensteuer von 30 %. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-USA reduziert sich dieser Satz auf 15 %. Die restlichen 15 % sind endgültig (keine Rückforderung durch den Privatanleger).
Strategien zur Optimierung:
- US-ETFs mit Sitz in Irland nutzen: Diese zahlen nur 15 % US-Quellensteuer und werden in der Schweiz wie Schweizer Dividenden besteuert
- Formular W-8BEN bei Ihrer Bank hinterlegen (reduziert US-Quellensteuer auf 15 %)
- US-Einzelaktien über Schweizer Banken handeln (automatische Reduktion)
Kapitalgewinne — steuerfrei (mit Einschränkungen)
In der Schweiz sind private Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei. Das gilt für Kursgewinne, die im Privatvermögen realisiert werden.
Aber: Es gibt eine Grauzone. Wenn Sie gewerbsmässig handeln (hohes Volumen, kurze Haltedauern, Fremdfinanzierung, professionelle Infrastruktur), stuft die Steuerverwaltung Sie als Selbständigerwerbenden ein — dann sind auch Kursgewinne steuerbar.
Faustregel: Wer < 5 Transaktionen pro Wertpapier pro Jahr macht und mindestens 6 Monate hält, ist sicher im privaten Bereich.
Vermögenssteuer auf Aktien
Neben der Einkommenssteuer auf Dividenden zahlen Sie Vermögenssteuer auf den Marktwert Ihrer Aktien (jeweils per 31. Dezember).
Der Vermögenssteuersatz variiert stark. Beispiele für ein Aktienvermögen von CHF 500'000:
- Zug: ~CHF 150/Jahr
- Zürich: ~CHF 750/Jahr
- Bern: ~CHF 1'500/Jahr
- Genf: ~CHF 1'750/Jahr
Auf ein Aktienvermögen von CHF 500'000 zahlen Sie in Zug rund CHF 150 pro Jahr Vermögenssteuer — in Genf über CHF 1'500.
ETF-Besteuerung — die Besonderheiten
- Ausschüttende ETFs: Die Dividenden werden wie Einzelaktien besteuert (Teilbesteuerung + Verrechnungssteuer)
- Thesaurierende ETFs: Die wiederangelegten Erträge gelten als zugeflossen — auch wenn Sie das Geld nicht auf dem Konto sehen. Sie müssen die thesaurierten Erträge in der Steuererklärung deklarieren
- Swiss-domiciled ETFs: iShares (BlackRock) und UBS-ETFs mit Schweizer Sitz vereinfachen die Steuerdeklaration
Steueroptimierung für Anleger — 5 konkrete Tipps
- Wohnort wählen: Kantone mit tiefer Vermögenssteuer (Zug, Schwyz, Nidwalden) lohnen sich bei grösseren Depots
- Verrechnungssteuer zurückfordern: Nicht vergessen — das sind 35 % Ihrer Dividenden
- US-ETFs über Irland: Reduziert die US-Quellensteuer von 30 % auf 15 %
- Haltefrist beachten: Kursgewinne bleiben steuerfrei, solange Sie nicht gewerbsmässig handeln
- Teilbesteuerung nutzen: In Kantonen mit tiefer Teilbesteuerung (Zürich, Zug, Waadt: 50 %) sind Aktien aus Steuersicht attraktiver