Die Steuererklärung 2026 für das Steuerjahr 2025 wird ab Januar 2026 versandt. Die Frist für die Einreichung ist je nach Kanton unterschiedlich — zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober 2026.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Fristen aller Kantone und zeigt, wie Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Fristen pro Kanton (Steuerjahr 2025, einzureichen 2026)
| Kanton | Grundfrist | Automatische Verlängerung | Max. Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Zürich | 31. März | Bis 30. September (online) | Bis 31. Dezember (Antrag) |
| Bern | 31. Mai | Bis 31. Oktober | Bis 31. Dezember (begründet) |
| Zug | 31. Mai | Bis 30. November | Bis 31. Januar (begründet) |
| Luzern | 31. Mai | Bis 31. Oktober | Bis 31. März (begründet) |
| Aargau | 30. Juni | Bis 30. November | Bis 30. April (begründet) |
| St. Gallen | 31. Mai | Bis 30. September | Bis 31. Januar (begründet) |
| Genf | 15. Juni | Bis 15. Dezember | Bis 15. März (begründet) |
| Waadt | 31. Mai | Bis 30. November | Bis 31. Januar (begründet) |
| Tessin | 31. Mai | Bis 31. Oktober | Bis 31. Januar (begründet) |
| Basel-Stadt | 31. Mai | Bis 31. Oktober | Bis 28. Februar (begründet) |
Stand 2026. Kantonale Abweichungen möglich. Online-Portale bieten oft längere Fristen.
Fristverlängerung beantragen
Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie eine Fristverlängerung. In den meisten Kantonen ist das einfach:
- Online-Portal: In Zürich, Zug, Bern und anderen Kantonen können Sie die Fristverlängerung direkt im ePortal beantragen
- Formular: Ein kurzes Schreiben an das Steueramt mit Angabe des Grundes reicht oft
- Automatisch: Manche Kantone gewähren eine erste Verlängerung ohne Begründung
Wichtig: Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf der Grundfrist. Nach Ablauf wird es deutlich schwieriger.
Strafen bei Verspätung
Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Mahngebühren: CHF 50–200 pro Mahnung
- Verspätungszuschlag: 0.5–2 % der Steuerforderung pro Monat
- Ermessensveranlagung: Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen — meist zu Ihren Ungunsten
- Busse: Bei wiederholter oder vorsätzlicher Verspätung bis zu CHF 10'000
Tipps für eine reibungslose Einreichung
- Früh beginnen: Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben (Januar/Februar), legen Sie los
- Digital einreichen: In allen Kantonen möglich — schneller, sicherer, nachverfolgbar
- Alle Belege sammeln: Lohnausweis, Bankbelege, Versicherungsprämien, Vorsorgebeiträge, Spenden
- Frist im Kalender notieren: Die Grundfrist ist die, die zählt — Verlängerung ist optional
- Hilfe holen: Wenn es komplex wird (Vermietung, Wertschriften, Grenzgänger), investieren Sie in eine Treuhand