Familien in der Schweiz geniessen eine Reihe von Steuerabzügen, die die Steuerlast deutlich senken können. Viele dieser Abzüge werden jedoch nicht vollständig ausgeschöpft — sei es aus Unkenntnis oder weil die Belege nicht gesammelt wurden.
Dieser Artikel listet alle relevanten Familienabzüge für 2026 auf, mit konkreten Beträgen und Optimierungstipps.
1. Kinderabzug
Der Kinderabzug ist der wichtigste Familienabzug. Er wird pro Kind vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
Höhe des Kinderabzugs (2026):
- Bund: CHF 6'750 pro Kind
- Kantone: CHF 6'000–12'000 pro Kind (je nach Kanton)
Beispiel für ein Paar mit 2 Kindern in Zürich: CHF 6'750 (Bund) + CHF 9'500 (Kanton ZH) pro Kind = insgesamt CHF 32'500 Abzug pro Jahr bei 2 Kindern.
2. Fremdbetreuungskosten
Die Kosten für die fremde Betreuung von Kindern (Kita, Tagesmutter, Hort) können vom Einkommen abgezogen werden — jedoch nur, wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder ein Alleinerziehender vorliegt.
Maximale Abzüge pro Kind:
- Bund: Kein expliziter Abzug (in den meisten Kantonen separat geregelt)
- Kantone: CHF 6'000–25'000 pro Kind (je nach Kanton)
Beispiel Zürich: max. CHF 12'000 pro Kind. Für ein Paar mit einem Kind in der Kita (CHF 2'500/Monat) können bis zu CHF 12'000 abgezogen werden.
3. Ausbildungsabzug
Für Kinder in Ausbildung (Lehre, Gymnasium, Studium) kann ein Elternabzug geltend gemacht werden.
- Bund: CHF 6'750 pro Kind (Identisch mit Kinderabzug, nur anders deklariert)
- Kantone: Unterschiedlich — manche gewähren einen erhöhten Abzug für Kinder in Ausbildung
Wichtig: Der Ausbildungsabzug gilt bis zum 25. oder 28. Lebensjahr (je nach Kanton), sofern das Kind in Erstausbildung ist.
4. Versicherungsprämien und Krankheitskosten
Für die ganze Familie können folgende Abzüge geltend gemacht werden:
- Krankenkassenprämien: Kein direkter Abzug, aber Prämienverbilligung (steuerfreier Zuschuss)
- Krankheitskosten: Kosten, die 5 % des steuerbaren Einkommens übersteigen, sind abzugsfähig. Dazu zählen auch Kosten für die Kinder (Zahnspangen, Brillen, Therapien)
- Spitalkosten: Wie bei Erwachsenen — effektive Kosten minus Franchise und Selbstbehalt
5. Prämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist kein Steuerabzug, sondern ein direkter Zuschuss zu den Krankenkassenprämien. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Die Ansprüche sind kantonal unterschiedlich. In den meisten Kantonen erhalten Familien mit mittleren und tiefen Einkommen Prämienverbilligungen von CHF 2'000–8'000 pro Jahr.
Wichtig: Die IPV muss aktiv beantragt werden — sie wird nicht automatisch gewährt.
6. Heiratsstrafe und Individualbesteuerung 2026
Seit der Abstimmung vom 8. März 2026 gilt die Individualbesteuerung. Ehepaare werden nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln besteuert. Das betrifft insbesondere Familien:
- Zweiverdiener-Paare mit Kindern zahlen weniger (keine Heiratsstrafe mehr)
- Einverdiener-Haushalte (z. B. Elternteil in Kinderbetreuung) zahlen tendenziell mehr
- Der Splitting-Effekt entfällt — die Steuerlast wird neu individuell berechnet
7. Weitere familienbezogene Abzüge
- Elternabzug für Alleinerziehende: In vielen Kantonen ein Zusatzabzug (CHF 2'000–6'000)
- Haushaltshilfe-Kosten: In einigen Kantonen abzugsfähig, wenn beide Elternteile berufstätig sind
- Kinderbetreuungskosten bei Krankheit: In einigen Kantonen separat abzugsfähig
- Unterhaltszahlungen: Vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig (wenn an das Kind oder den Ex-Partner gezahlt)
Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern in Zürich
Bruttoeinkommen: CHF 150'000 (Paar, beide berufstätig), 2 Kinder (6 und 10 Jahre), Kita-Kosten CHF 18'000/Jahr
- Kinderabzug 2×: CHF 19'000 (ZH: CHF 9'500/Kind)
- Fremdbetreuungskosten: CHF 12'000 (ZH-Maximum)
- Versicherungsprämien: ~CHF 8'000 für 4 Personen (teilweise abzugsfähig über 5-%-Hürde)
- Total Zusatzabzug durch Kinder: CHF 31'000+
- Steuerersparnis gegenüber kinderlosem Paar: ~CHF 6'000–8'000 pro Jahr