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Familienabzüge Schweiz 2026 — Steuern sparen mit Kindern

Kinderabzug, Fremdbetreuungskosten, Ausbildungsabzug, Prämienverbilligung — alle Familienabzüge der Schweiz für 2026 mit konkreten CHF-Beträgen.

Familien in der Schweiz geniessen eine Reihe von Steuerabzügen, die die Steuerlast deutlich senken können. Viele dieser Abzüge werden jedoch nicht vollständig ausgeschöpft — sei es aus Unkenntnis oder weil die Belege nicht gesammelt wurden.

Dieser Artikel listet alle relevanten Familienabzüge für 2026 auf, mit konkreten Beträgen und Optimierungstipps.

1. Kinderabzug

Der Kinderabzug ist der wichtigste Familienabzug. Er wird pro Kind vom steuerbaren Einkommen abgezogen.

Höhe des Kinderabzugs (2026):

Beispiel für ein Paar mit 2 Kindern in Zürich: CHF 6'750 (Bund) + CHF 9'500 (Kanton ZH) pro Kind = insgesamt CHF 32'500 Abzug pro Jahr bei 2 Kindern.

2. Fremdbetreuungskosten

Die Kosten für die fremde Betreuung von Kindern (Kita, Tagesmutter, Hort) können vom Einkommen abgezogen werden — jedoch nur, wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder ein Alleinerziehender vorliegt.

Maximale Abzüge pro Kind:

Beispiel Zürich: max. CHF 12'000 pro Kind. Für ein Paar mit einem Kind in der Kita (CHF 2'500/Monat) können bis zu CHF 12'000 abgezogen werden.

3. Ausbildungsabzug

Für Kinder in Ausbildung (Lehre, Gymnasium, Studium) kann ein Elternabzug geltend gemacht werden.

Wichtig: Der Ausbildungsabzug gilt bis zum 25. oder 28. Lebensjahr (je nach Kanton), sofern das Kind in Erstausbildung ist.

4. Versicherungsprämien und Krankheitskosten

Für die ganze Familie können folgende Abzüge geltend gemacht werden:

5. Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist kein Steuerabzug, sondern ein direkter Zuschuss zu den Krankenkassenprämien. Der Zuschuss ist steuerfrei.

Die Ansprüche sind kantonal unterschiedlich. In den meisten Kantonen erhalten Familien mit mittleren und tiefen Einkommen Prämienverbilligungen von CHF 2'000–8'000 pro Jahr.

Wichtig: Die IPV muss aktiv beantragt werden — sie wird nicht automatisch gewährt.

6. Heiratsstrafe und Individualbesteuerung 2026

Seit der Abstimmung vom 8. März 2026 gilt die Individualbesteuerung. Ehepaare werden nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln besteuert. Das betrifft insbesondere Familien:

7. Weitere familienbezogene Abzüge

Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern in Zürich

Bruttoeinkommen: CHF 150'000 (Paar, beide berufstätig), 2 Kinder (6 und 10 Jahre), Kita-Kosten CHF 18'000/Jahr